Antragstellung
ABGABEFRISTEN
Wir entscheiden zweimal im Jahr über Förderanfragen, die über 5.000 Euro liegen. Damit Ihr Antrag bei den Beratungen berücksichtigt werden kann, schicken Sie uns Ihre Unterlagen bitte spätestens bis zu folgenden Terminen:
- 15. April
- 15. Oktober
Projektanträge unter 5.000 Euro und Beratungsanfragen können laufend gestellt werden.
HILFREICHE HINWEISE
- Es ist sinnvoll, sich frühzeitig zur inhaltlichen Abstimmung mit uns in Verbindung zu setzen.
- Projekte werden durch die Stiftung maximal drei Jahre finanziell gefördert.
- Jeder positive Bescheid bezieht sich auf ein Kalenderjahr und gilt nicht als Vorentscheidung über weitere Bewilligungen.
- Haben Sie eine Förderzusage für ein mehrjähriges Projekt erhalten, bitten wir Sie, nach spätestens einem Jahr einen Folgeantrag einzureichen. Dabei sind die Abgabefristen auf unserer Homepage zu beachten.
- Alle wichtigen Infos rund um das Antragsgeschehen finden Sie auf unserem Merkblatt für Projektpartner.
- Auf den Seiten der gemeinnützigen PHINEO Stiftung gibt es viele hilfreiche Tips zum Thema Wirkung:
- Übersicht über die Wirkungstreppe und im Video in 3 Minuten erklärt.
- Der Wirkungskreislauf erklärt in 3 Minuten.
- Ein Kurztest der eigenen Organisation mit dem Wirkometer
- Wirkung lernen - Informationen, Wissenstests, Videos und Dokumente zum Download.
- Das ausführliche Kursbuch Wirkung und der kostenfreien Onlinekurs zum Thema Wirkung planen.
DAS BRAUCHEN WIR VON IHNEN
- Antragsformular
- Anhänge zum Antragsformular
- Finanzierungsplan (nicht bei reinen Beratungsprojekten)
- Konzeption (bei Antragssummen über 5.000 Euro)
- Pädagogische Leitlinien und Ziele
- Erläuterungen zum Zeit- und Finanzierungsplan
- Beschreibung der Wirkung und Multiplizierbarkeit
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Nach Eingang des Antrags
- Zwischenspeicherung:
der Online-Antrag bleibt vier Wochen bearbeitbar, sie erhalten eine Email mit den Zugangsdaten, er erscheint bei uns im System
Versendet:
Sie erhalten auf Ihren elektronischen Antrag eine Eingangsbestätigung. - Ihr Antrag wird von uns geprüft.
- Über vollständige und förderfähige Anträge wird in der nächsten Vorstandssitzung entschieden.
- Entscheidungen über die Förderungen werden ca. sechs Wochen nach der jeweiligen Abgabefrist schriftlich mitgeteilt.